UWV Heimbach: UnabhängigeWählerVereinigung für Blens, Düttling, Hasenfeld, Hausen, Heimbach, Hergarten, Vlatten

Statut der UWV Fraktion im Rat der Stadt Heimbach

§1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion

§2 Vorstand

§3 Der/die Vorsitzende

§4 Pflichten der Fraktionsmitglieder

§5 Geschäftsführer/in

Die Fraktion wählt zur Erledigung der Laufenden Geschäfte einen/eine Fraktionsgeschäftsführer/in für jeweils die Dauer der halben Wählperiode des Rates.

§ 6 Arbeitskreise

§ 7 Einberufung der Fraktionssitzungen

§ 8 Tagesordnung

Bei der Festsetzung der Tagesordnung berücksichtigt der/die Vorsitzende Vorschläge des Vorstandes und einzelner Fraktionsmitglieder.

§ 9 Beschlußfähigkeit

Die Fraktion ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlußfähig, solange die Beschlußunfahigkeit nicht festgestellt worden ist.

§ 10 Abstimmungen

§ 11 Anträge und Anfragen

§12 Protokoll

§13 Ausschluß aus der Fraktion

§14 Fraktionsmitarbeiter

Der Fraktionsvorstand wird ermächtigt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Fraktion, Mitarbeiter für die Dauer der Wahlperiode anzustellen.
Fraktionsmitarbeiter sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

§15 Finanzangelegenheiten

§16 Annahme und Änderung des Statuts

(1) Das Statut wird mit einfacher Mehrheit beschlossen und tritt mit der Beschlußfassung in Kraft.

Eine Änderung des Statuts ist nur möglich, wenn dieser Punkt auf der Tagesordnung gestanden hat und wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder der Fraktion der Änderung zustimmt. Die Änderung des Statuts tritt erst in der folgenden Fraktionssitzung in Kraft.


Josef Jörres
Fraktionsvorsitzender Heimbach
UWV der Stadt Heimbach
Heimbach, den 15. Januar 1994

Heinz Bildstein
stellvertretender Vorsitzender
UWV der Stadt Heimbach
Heimbach, den 15 Januar 1994

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