UWV Heimbach: UnabhängigeWählerVereinigung für Blens, Düttling, Hasenfeld, Hausen, Heimbach, Hergarten, Vlatten

Antrag: Ratssitzung LEP 30.1.2014

Die UWV Heimbach schlägt, vor die angeführten Textstellen in der Stellungnahme der Stadt wie folgt zu ergänzen:

Zu 6.2-3 Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile

Die kleinräumigen Dorfstrukturen (>2000 Einwohner) sind Bestandteil der Kulturlandschaft Eifel.
Sie gehören zur kulturellen Identität der Region. Die Vorgaben zu 6.2-3
fördern die Zerstörung des jahrhunderte alten Landschaftsbildes und begünstigen die Endsiedelung und Verödung ganzer Regionen zugunsten eines normierten Raumverständnisses.
Die unter 6.2-3 vorgeschlagenen Maßnahmen sind kontraproduktiv, sie dienen nicht der Entwicklung des Landes und sind daher in dieser Form abzulehnen.

Zu 7.3-3 Waldinanspruchnahme

Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald ist einem harmonischen Landschaftsbild abträglich und fördert ohne Not die industrielle Nutzung unzersiedelter Landschaft. Sie vermindern den Freiraum, schränkt den Lebensraum Wald für Mensch und Tier ein, und führt zu einer überlagernden Nutzungen und Konfliktmaximierung.

7.4-5 Grundsatz Talsperrenstandorte zur Energie-erzeugung und -speicherung

Talsperren haben neben ihrer ursprünglichen Funktion ein weites Nutzungsfeld im Bereich Tourismus und Naherholung, sie haben sich zu einem wichtigen Wirtschafts- und Freizeitfaktor entwickelt. Sie sind in vielen Fällen und an vielen Standorten als Freizeitparadies von der Bevölkerung angenommen.
Eine Festlegung der Talsperrenstandorte als Bestandteil eines industriellen Energiespeichers klammert diesen wichtigen Aspekt
(Schutzgut Mensch) aus und kann in dieser Form nicht zum Grundsatz eines LEP gemacht werden.

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geschrieben am 30.01.2014, von Josef Jörres